00 Ansuchen Zugang Verwaltungsunterlagen - Einsichtnahme Bauakte

Antrag auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen – Einsichtnahme in die Bauakte

Veröffentlichungsdatum

07.08.2024

Beschreibung

Gemäß Artikel 24 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, kann mit diesem Antrag die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, insbesondere in Bauakten, beantragt werden. Der Zugang zu diesen Unterlagen dient der Wahrung berechtigter Interessen und unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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Veröffentlichungsdatum

07.08.2024

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 14:28 Uhr