Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen, die vor 03:00 Uhr enden und im Innenbereich von Einrichtungen stattfinden, deren Räumlichkeiten behördlich als geeignet erklärt wurden, sind der Gemeindeverwaltung vorab zu melden. Die Meldung muss sämtliche relevanten Informationen zur Veranstaltung enthalten (Datum, Uhrzeit, Ort, verantwortliche Person, Sicherheitsmaßnahmen usw.). Eine gesonderte Genehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.