Der Gemeindesekretär ist für die rechtliche, organisatorische und verwaltungstechnische Koordination der Gemeindeverwaltung zuständig. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Pflege der Beziehungen zu übergeordneten Behörden, die Betreuung der Gemeinderatssitzungen und Bearbeitung politischer Anfragen, die Beurkundung von Verträgen und Verwaltung der Urkundensammlung, die Vertretung der Gemeinde vor Gericht. Er ist Ansprechstelle für Bürgeranliegen und verantwortlich für das Personalwesen und die Mitarbeiterschulungen, das Erstellung von Leitfaden zur Verwaltungsdokumentation, ebenso wie für die Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption