Mit dieser Willensäußerung erklärt eine Person ihren Wunsch zur Feuerbestattung und kann dabei zusätzliche Optionen festlegen – etwa zur Urnenbeisetzung (z. B. Friedhof, Urnenwand, Naturbestattung) oder zur Übergabe der Asche an Angehörige. Die Erklärung erfolgt schriftlich und ist jederzeit widerrufbar.