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Ansuchen an den Bürgermeister/Landeshauptmann zur Meldung der Abhaltung eines Glückspiels
Das Ansuchen zur Meldung der Abhaltung eines Glückspiels ist auszufüllen und wird an den Landeshauptmann weitergeleitet.
Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 14:58 Uhr