Verordnung im Bereich Alkohol

Die Verordnung hat zum Ziel, die öffentliche Gesundheit zu fördern und dem missbräuchlichen Alkoholkonsum entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck beinhaltet sie Maßnahmen zur Aufklärung, Vorbeugung und Stärkung der Gesundheitskompetenz.

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Veröffentlichungsdatum

15.11.2006

Beschreibung

Die Verordnung verfolgt das Ziel, die öffentliche Gesundheit zu schützen und den problematischen Alkoholkonsum einzudämmen. Sie sieht Maßnahmen zur Sensibilisierung, Prävention und Gesundheitsförderung vor, insbesondere in Zusammenarbeit mit Schulen, sozialen Diensten und Vereinen. Werbung für alkoholische Getränke im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen ist verboten. Der/Die Bürgermeister/in arbeitet mit Ordnungskräften und der Koordinierungsstelle des Landes zusammen, um die Einhaltung der Alkoholbestimmungen sicherzustellen und die gesetzlichen Ziele im Bereich Abhängigkeit umzusetzen.

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Veröffentlichungsdatum

15.11.2006

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 13:01 Uhr

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