Sekretariatsgebühren und Tarife

Das Dokument listet die Sekretariatsgebühren und Tarife der Gemeinde Hafling für baurechtliche und raumplanerische Verfahren nach dem Gesetz Raum und Landschaft

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Die Gemeinde Hafling erhebt verschiedene Gebühren für Bauverfahren gemäß dem Landesgesetz Raum und Landschaft Nr. 9/2018. Die Höhe der Gebühren richtet sich z. B. nach der Baumasse, ob es sich um Neu-, Umbau oder eine Fristverlängerung handelt. Auch einfache Genehmigungen, Bescheinigungen oder Einsichtnahmen in Bauakten sind gebührenpflichtig, meist zwischen 10 und 516 Euro.

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Veröffentlichungsdatum

20.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 11:43 Uhr