BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Die Gemeinde Hafling sucht für den örtlichen Kindergarten eine/n engagierte/n Hilfskoch/Hilfsköchin...
Das Dokument listet die Sekretariatsgebühren und Tarife der Gemeinde Hafling für baurechtliche und raumplanerische Verfahren nach dem Gesetz Raum und Landschaft
Die Gemeinde Hafling erhebt verschiedene Gebühren für Bauverfahren gemäß dem Landesgesetz Raum und Landschaft Nr. 9/2018. Die Höhe der Gebühren richtet sich z. B. nach der Baumasse, ob es sich um Neu-, Umbau oder eine Fristverlängerung handelt. Auch einfache Genehmigungen, Bescheinigungen oder Einsichtnahmen in Bauakten sind gebührenpflichtig, meist zwischen 10 und 516 Euro.
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 11:43 Uhr