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Ansuchen an das Finanzministerium zur Meldung der Abhaltung eines Glückspiels
Das Ansuchen zur Meldung der Abhaltung eines Glückspiels ist vom Veranstalter auszufüllen. Es enthält Angaben zu Datum, Ort, Art des Spiels, zu den Gewinnen und deren Vergabe und muss an das Finanzministerium weitergeleitet werden.
Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 15:20 Uhr