Verordnung Benutzung Räumlichkeiten Vereinshaus Hafling

Verordnung über die Nutzung und Vergabe der Räumlichkeiten im Vereinshaus von Hafling

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2014

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Benutzung der Räumlichkeiten des Vereinshauses für außerschulische Tätigkeiten.
Das Gebäude, die Geräte und Anlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht, und der örtlichen Dorfgemeinschaft für sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten, sowie der Weiterbildung.

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2014

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 11:50 Uhr