Willensäußerung von Seiten des Ehepartners oder der Verwandten zur Feuerbestattung des Verstorbenen

Willensäußerung durch den Ehepartner oder Angehörige zur Feuerbestattung des Verstorbenen

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Veröffentlichungsdatum

17.04.2024

Beschreibung

Mit dieser Willensäußerung bestätigen der Ehepartner oder die nahen Verwandten des Verstorbenen, dass sie der Durchführung einer Feuerbestattung zustimmen. Sie ist erforderlich, wenn keine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vorliegt, und dient als rechtliche Grundlage für die Einäscherung.

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Veröffentlichungsdatum

17.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 17:02 Uhr