Mit dem vorliegenden Dekret (Nr. 18/2023) werden die Kriterien für die Zuweisung von Beiträgen an die Gemeinden zur Integration der Wählerverzeichnisse und der Daten zur Eintragung in die Sektionslisten in das ANPR (Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente) festgelegt. Ziel ist die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Wahlregister im Rahmen der Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste, finanziert durch den Ergänzungsfonds zum PNRR (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza).