Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Diese Verordnung regelt die Zwangseintreibung offener Forderungen der Gemeinde Hafling ab 2024.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Hafling hat eine neue Verordnung zur Eintreibung unbezahlter Beträge beschlossen. Sie beschreibt, wie offene Forderungen durch die Südtiroler Einzugsdienste AG eingetrieben werden, wenn andere Mahnungen erfolglos bleiben. Dabei gelten die einheitlichen Regeln des Landesdekrets Nr. 36/2023, das auch Ratenzahlung und Zinsen regelt.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 14:57 Uhr