Die Verordnung regelt den Mietwagendienst mit Fahrer in der Gemeinde. Sie legt fest, wer diesen Dienst ausüben darf, welche Bedingungen für Fahrzeuge und Fahrer gelten und wie die Kontrolle erfolgt. Ziel ist ein sicherer und ordnungsgemäßer Transportdienst im Gemeindegebiet.