Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen sowie für eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften. Darüber hinaus bearbeitet es Geburts- und Sterbefälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und führt die entsprechenden Register. Zudem stellt es die erforderlichen Bescheinigungen aus.