Förderungen und Steuerabzüge im neuen Jahr

Auch im neuen Jahr können sich die Bürger:innen wieder über eine Vielzahl an verschiedenen Förderungen...

Veröffentlichungsdatum:

12.12.2023

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2 Minuten

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hausbau

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Auch im neuen Jahr können sich die Bürger:innen wieder über eine Vielzahl an verschiedenen Förderungen freuen. Sowohl von Seiten des Landes als auch vom Staat gibt es wieder zahlreiche finanzielle Unterstützungen. 

Landesbeiträge

Für die verschiedenen Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen kann ab 1. Jänner wieder um einen Landesbeitrag angesucht werden. Die Beitragshöhe orientiert sich auch im neuen Jahr wieder an der Art der Maßnahme, dem Gebäudetyp und der energetischen Qualität des Gebäudes. Dabei gilt: Je geringer die Energieverluste, desto höher der Beitrag.

Neben den verschiedenen Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverluste an der Gebäudehülle, werden auch Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heiz- und Kühlanlage, sowie der Austausch der alten Heizanlage, der Einbau einer thermischen Solaranlage, sowie der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage und Speicherbatterie gefördert. 

Ab 1. Jänner gibt es auch einen neuen Landesbeitrag für den Austausch der alten Holzheizung. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Aufstockung der staatlichen Förderung „Conto termico“. 

Auch im neuen Jahr kann wieder die Landesförderungen für den Bau, die Sanierung, die Wiedergewinnung oder den Kauf einer Erstwohnungen (Wohnbauförderung) in Anspruch genommen werden. 

Steuerabzüge

2024 kann der Steuerabzug für die verschiedenen die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden in Anspruch genommen werden. Auch der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten bleibt bis Ende 2024 noch aufrecht. Dasselbe gilt für den Steuerabzug für den Abbau von architektonischen Barrieren. Dieser kann jedoch noch bis Ende 2025 in Anspruch genommen werden. Eine Kürzung gibt es hingegen in Zusammenhang mit dem Superbonus. Dieser ist ab nächstes Jahr nur mehr im Ausmaß von 70% möglich.

Staatliche Förderung

Im neuen Jahr geht auch die staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen unverändert weiter. 

Kostenloser Beratungsdienst der Gemeinde Hafling

Weitere hilfreiche Informationen rund um die Förderungen und Steuerabzüge können im Rahmen des kostenlosen Beratungsdienstes der Gemeinde Hafling in Erfahrung gebracht werden. Ausgebildete und produktunabhängige Fachexpert:innen des Bildungs- und Energieforums aus Bozen, stehen den Bürger:innen beratend zur Seite. Die Beratungen können in vielseitiger Form, entweder anhand von Onlinemeetings, telefonisch oder mittels E-Mail in Anspruch genommen werden. Anmelden geht ganz einfach: E-Mail an energieberatung.bz@gmail.com mit Betreff „Beratungsdienst Hafling“.

Text: Christine Romen, dipl. Energieberaterin

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Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024, 09:24 Uhr

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